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BEK 2022 35

amtliche Verteidigung

Schwyz · 2022-08-11 · Deutsch SZ
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amtliche Verteidigung | UP/amtliche Verteidigung

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Beschluss vom 11. August 2022BEK 2022 35MitwirkendKantonsgerichtsvizepräsidentin lic. iur. Daniela Pérez-Steiner,Kantonsrichterinnen Clara Betschart und lic. iur. Ilaria Beringer,Gerichtsschreiber lic. iur. Mathis Bösch.In SachenA.________,Beschuldigte und Beschwerdeführerin,verteidigt durch Rechtsanwältin B.________,gegenStaatsanwaltschaft,1. Abteilung, SSB, Postfach 75, 8836 Bennau,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwalt C.________,betreffendamtliche Verteidigung(Beschwerde gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 25. Februar 2022, SU 2021 6987);-hat die Beschwerdekammer,nachdem sich ergeben und in Erwägung:1.Nach der Haftentlassung widerrief die Staatsanwaltschaft am 17. Sep­tember 2021 unangefochten die amtliche Verteidigung der Beschuldigten (U-act. 2.2.009). Mit Strafbefehl vom 11. Februar 2022 sprach sie die Beschuldigte des mehrfachen Betrugs und der mehrfachen Urkundenfälschung schuldig. Diese soll zu nicht näher bekannten Zeitpunkten von Januar 2019 bis 7. August 2021 in D.________-Filialen Preis­etiketten von reduzierten Kleidungsstücken an ungefähr 170 Markenkleider angebracht, mit falschem Preisschild der Kasse vorgelegt, zum tieferen Preis gekauft und sich dadurch mit insgesamt Fr. 6‘048.85 bereichert haben. Die Staatsanwaltschaft bestrafte die Beschuldigte mit einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu Fr. 30.00 und einer Busse von Fr. 750.00 (U-act. 15.2.001). Die Verteidigerin erhob am 16. Februar 2022 Einsprache und ersuchte „mit Blick auf das weitere Verfahren“ um die Gewährung der amtlichen Verteidigung, weil diese im Sinne von

Mitwirkend

Kantonsgerichtsvizepräsidentin lic. iur. Daniela Pérez-Steiner,Kantonsrichterinnen Clara Betschart und lic. iur. Ilaria Beringer,Gerichtsschreiber lic. iur. Mathis Bösch.

In Sachen

A.________,Beschuldigte und Beschwerdeführerin,verteidigt durch Rechtsanwältin B.________,gegenStaatsanwaltschaft,1. Abteilung, SSB, Postfach 75, 8836 Bennau,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwalt C.________,

betreffend

amtliche Verteidigung